Beschreibung
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– Sportboote, die für Sport und oder Freizeit verwendet werden
– ausdrücklich nicht für gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge
– Fahrzeuge welche eine geringere Länger als 20Meter aufweisen (auf dem Rhein gilt eine Maximallänge von 15 Metern)
– lediglich Sportboote mit der jeweils beschriebenen Antriebsart (Motor oder Segel)
– auf den Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern Europas
Sportbootführerschein See
– Fahrzeuge und Sportboote die für Sport- oder Freizeitzwecke eingesetzt werden
– unabhängig von Größe, Gewicht oder Motorstärke
– für Motor- Segelboote
– gewerbliche Zwecke sind ausgeschlossen (Ausbildung, Personenbeförderung, gewerblicher Fischfang oder ähnliches)
– nicht zugelassen für Schiffe mit bezahlter Besatzung an Board!
Außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen (jenseits der 3-Seemeilen-Zone) besteht keine Führerscheinpflicht.
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Einen Sportbootführerschein braucht, wer ein Boot oder einen Jetski führen möchte. Vor Küsten und auf Meeren (Kroatien, Spanien, Ostsee usw.)
wird der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen benötigt, der Sportbootführerschein See.
Auf Binnengewässern (Rhein, Müritz, Gardasee usw.) ist der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, der Sportbootführerschein Binnen, vorgeschrieben. Auf dem Bodensee wird das Bodenseeschifferpatent benötigt.
Während der Sportbootführerschein See unbeschränkt für Boote und Yachten beliebiger Art, Größe und Motorisierung gilt, werden beim Sportbootführerschein Binnen die Antriebsarten Maschine und Segel unterschieden.
Auch ist er auf Boote unter 20 m Länge (Rhein unter 15 m Länge) beschränkt.
Für die Sportbootführerscheine und das Bodenseeschifferpatent geben wir eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.
Bei Fragen Rolf Dreyer anrufen: 0160 / 840 4538.
Motorbootfahrer
Für Motorboote und Jetski, die nicht mit einem Funkgerät ausgerüstet sind, genügt der Sportbootführerschein mit dem jeweiligen Geltungsbereich. Größere Boote und Yachten verfügen aus Komfort- und Sicherheitsgründen häufig über ein UKW-Funkgerät.
Auf solchen Schiffen muss der Skipper – auch im Ausland – ein Funkzeugnis besitzen, das internationale Seefunkzeugnis SRC oder das europaweit gültige Binnenfunkzeugnis UBI.
Für Seenotraketen wird – nur in Deutschland – der Pyroschein, der Fachkundenachweis für pyrotechnische Seenotsignale, verlangt.
Auch für die Funkzeugnisse und den Pyroschein geben wir eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.
Bei Fragen Rolf Dreyer anrufen: 0160 / 840 4538.
Motorisierte Segelboote werden wie Motorboote behandelt. Dafür werden die gleichen Scheine und Zeugnisse verlangt. Beim Sportbootführerschein See gehört Segeln weder zum Ausbildungs- noch zum Prüfungsstoff. Dennoch gilt er in Deutschland auch für Segelyachten.
Um eine Segelyacht sicher führen zu können, wird angehenden Seeseglern zudem der Erwerb des SKS-Scheins empfohlen. Viele Vercharterer und Versicherungen fordern den SKS-Schein als Befähigungsnachweis für Segelyachten.
Den SKS-Schein dürfen nur Inhaber des Sportbootführerscheins See erwerben; zuerst muss der Sportbootführerschein See gemacht werden. Der SKS-Schein geht in Theorie und Praxis weit über den Sportbootführerschein See hinaus; das ist nicht per Online-Kurs zu vermitteln.
Beim Sportbootführerschein Binnen werden die Antriebsarten Maschine und Segel unterschieden. Wer auf Binnenseen segeln möchte, braucht den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segel.
Dafür müssen eine Segeltheorie- und eine Segelpraxisprüfung abgelegt werden.
Auf die Segeltheorieprüfung kann man sich mit diesem Online-Kurs vorbereiten. Die Segelpraxisprüfung wird im Anschluss an einen ein- bis zweiwöchigen Segelkurs in einer Segelschule abgelegt. Wer allerdings den SKS-Schein und den
Sportbootführerschein Binnen für Antriebsmaschine besitzt, kann sich ohne weitere Prüfung den Sportbootführerschein Binnen auf die Antriebsart Segel erweitern lassen. Wie gesagt, für alle Scheine geben wir eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.
Am 10. Mai 2017 trat die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerschein- verordnungen Binnen und See. Anstelle der beiden Führerscheine SBF-Binnen und -See wird nur noch ein Sportbootführerschein ausgestellt. Dieser enthält die jeweiligen Geltungsbereiche Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraßen.
Geltungsbereich der einzelnen Sportbootführerscheine:
Sportbootführerschein Binnen
– Sportboote, die für Sport und Freizeit verwendet werden
– nicht für gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge
– Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge, auf dem Rhein unter 15 Meter Länge
– nur Sportboote mit der jeweils ausgewiesenen Antriebsart (Motor oder Segel)
– auf den Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern
Sportbootführerschein See
– Fahrzeuge und Sportboote die für Sport- oder Freizeitzwecke eingesetzt werden
– unabhängig von Größe, Gewicht oder Motorstärke
– für Motor- Segelboote
– nicht für gewerbliche Zwecke (Ausbildung, Personenbefö,rderung)
– nicht für Fahrzeuge mit bezahlter Besatzung
Jenseits der Seeschifffahrtsstraßen (außerhalb der 3-Seemeilen-Zone) besteht keine Führerscheinpflicht.